Termine für Erstgespräche werden durch das Sekretariat vergeben. Bitte rufen Sie uns an, um sich über derzeit freie Therapieplätze zu informieren.
Die aktuellen Sprechzeiten des Sekretariats finden Sie rechts auf dieser Seite. Sollten wir Ihren Anruf nicht entgegen nehmen können, weil wir gerade viel zu tun haben oder das Sekretariat nicht besetzt ist, springt unser Anrufbeantworter an. Bitte hinterlassen Sie uns in diesem Falle eine Nachricht - wir rufen Sie zurück, sobald es uns möglich ist.
In der Regel ja. Gesetzliche und private Kassen übernehmen die Behandlungskosten, sofern eine psychische oder psychosomatische Störung besteht, die wirksam mit Psychotherapie behandelt werden kann. Ob diese Voraussetzung bei Ihnen vorliegt, klärt Ihr*e Psychotherapeut*in mit Ihnen während der ersten Sitzungen. Die Kosten für diese ersten, sogenannten "probatorischen" Sitzungen werden in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen.
Sie können bis zu 4 probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, bis Sie sich endgültig für eine*n Therapeut*in oder eine Behandlungsmethode entscheiden.
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben, wird von Ihrem* Ihrer Therapeut*in ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Der beantragte Stundenumfang richtet sich nach der voraussichtlich notwendigen Behandlungsdauer.
Eine Therapiestunde dauert jeweils 50 Minuten. Die Sitzungen finden in der Regel in wöchentlichen Abständen statt.
Die Dauer der Therapie hängt von Ihrem individuellen Beschwerdebild ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst 2 x 12 Stunden, eine Langzeittherapie 60 Stunden. Je nach Therapiefortschritt und individuellen Erfordernissen können Verlängerungen auf bis 80 Stunden beantragt werden. Ihr*e Behandler*in wird mit Ihnen besprechen, welches Kontingent für die Behandlung Ihrer Beschwerden sinnvoll ist.
Vereinbarte Therapietermine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen Sie rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) absagen- entweder persönlich bei Ihrem* Ihrer Behandler*in oder im Sekretariat.
Nein. Seit der Abschaffung der Praxisgebühr im Januar 2013 ist keine Überweisung mehr notwendig.